Nach § 9 Abs. 1 der ab dem 15.05.2021 gültigen Corona-Schutzverordnung des Landes NRW sowie nach Mitteilung der Gemeinde Grefrath dürfen
Kinder bis zu 14 Jahren in „Mannschaftsstärke“ bis zu 20 Kinder zzgl. 2 Ausbildungspersonen auf Sportanlagen sowie im öffentlichen Raum unter freiem Himmel und somit auch auf der „Schulwiese/Schwingbodenpark“ wieder Kontaktsport treiben, da der dafür maßgebliche 7-Tage Inzidenzwert im Kreis Viersen derzeit zwischen 50 und 100 liegt.
Folgendes ist jedoch zu beachten:
Verschiedene Mannschaften/Gruppen dürfen sich nicht vermischen und zwischen den verschiedenen Gruppen ist ein Mindestabstand von 5 Metern einzuhalten. Die Trainer / Übungsleiter führen für die Trainings- / Übungseinheiten Anwesenheitslisten und diese sind einen Monat lang aufzubewahren um mögliche Infektionsketten zurückverfolgen zu können.
Bei Symptomen wie erhöhte Temperatur, allgemeine Schlappheit, trockener Husten, grippeähnliche Anzeichen darf am Trainingsbetrieb nicht teilgenommen werden. Bei Kindern und Jugendlichen sind die Eltern/Erziehungsberechtigten anzusprechen, um ggfs. weitere Maßnahmen einzuleiten. Im Verdachtsfall bzw. einer Ansteckung eines Gruppenmitgliedes an Covid-19 muss der Trainingsbetrieb unverzüglich eingestellt werden und der entsprechende Abteilungsleiter/Fachwart zwecks weiterer Verfahrensweise informiert werden.
Die Teilnehmenden reisen individuell (ohne Fahrgemeinschaft) bereits in Sportbekleidung an und ab. Duschen und Umziehen erfolgt ausschließlich zu Hause. Die Nutzung von Dusch- und Umkleidemöglichkeiten in den Sporthallen ist untersagt sowie die Räume der Cafeteria bleiben weiterhin geschlossen.
Für unsere Sportler oberhalb der Altersgrenze von bis zu 14 Jahren darf nach wie vor nur kontaktfreier Sport auf Sportanlagen unter freiem Himmel
bei einer Obergrenze von 20 Personen je Gruppe betrieben werden (Genesene und Geimpfte werden nicht mitgezählt).
Die Nutzung der Schulwiese/des Schwingbodenparks für das Mannschaftstraining/Gruppensport dieser Altersgruppe ist also nach wie vor nicht möglich.
Aller Voraussicht nach werden wir aber zeitnah die Liegewiese des Freibades in Grefrath übergangsweise für unseren Trainings-/Sportbetrieb herrichten und nutzen dürfen. Die Gespräche mit den Gemeindewerken Grefrath sind diesbezüglich sehr positiv und wir warten auf die entsprechende Genehmigung. Sobald es hierzu nähere bzw. detaillierte Infos gibt, werden wir Euch informieren.
Bei „einer stabil unter dem Wert von 50“ liegenden 7-Tages-Inzidenz kommt es gemäßAbsatz 6 des § 9 zu weiteren „Lockerungen“. Insbesondere hoffen und warten wir alle sehnsüchtig auf den dann zulässigen „Kontaktsport unter freiem Himmel ohne Alters- und Personenbegrenzung“ sowie den Hallensport unter den dort genannten Bedingungen.
Mit sportlichen Grüßen
Der Vorstand